Hätte der Beschuldigte 1 den Beschuldigten 2 anfahren wollen, dann hätte er dies problemlos tun können, ohne über diese lange Strecke rückwärtsfahren zu müssen. Das wichtigste Indiz sei, dass der Beschuldigte 1 gemäss UTD-Bericht das Bremsmanöver bereits 7.93 Meter vor der Kollision eingeleitet habe. Hätte der Beschuldigte 1 das nur eine halbe Sekunde früher gemacht, wäre es zu keiner Kollision gekommen. Der Beschuldigte 1 sei dem Beschuldigten 2 fast 300 Meter hinterhergefahren, wobei er einen gewissen Abstand gehalten habe. Dann habe er kurz nach vorne geschaut.