129 StGB erfüllt. Entsprechend habe ein Schuldspruch zu erfolgen (pag. 693). Die Verteidigung hielt dagegen, mehrere Indizien würden dafürsprechen, dass der Beschuldigte 1 den Beschuldigten 2 nicht absichtlich angefahren habe. Zum einen habe er seine Kinder und Grossmutter dabeigehabt. Er habe sie sicher nicht einem solchen Trauma aussetzen wollen. Der Beschuldigte 1 sei den Fahrradfahrern ca. 300 Meter nachgefahren, bevor es zur Kollision gekommen sei. Hätte der Beschuldigte 1 den Beschuldigten 2 anfahren wollen, dann hätte er dies problemlos tun können, ohne über diese lange Strecke rückwärtsfahren zu müssen.