Hätte er auch nur eine Sekunde später reagiert, wäre ein viel fatalerer Ausgang zu erwarten gewesen. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass der Beschuldigte 1 mit seinem Manöver (Rückwärtsfahren in überhöhtem Tempo auf einem schmalen F.________ mit dem klaren Ziel, einen Fahrradfahrer einzuholen, zu nahes Auffahren an das Fahrrad mit zu wenig Reaktionszeit zum rechtzeitigen Bremsen) eine unmittelbare Lebensgefahr für den Beschuldigten 2 geschaffen hat, welche sich nur durch Zufall nicht verwirklicht hat.