Die leibliche Gefahr ist für Fahrradfahrer somit um einiges grösser. Abschliessend ist es sodann dem reinen Zufall zu verdanken ist, dass der Beschuldigte 1 bei seinem rückwärts ausgeführten, unübersichtlichen, schwer kontrollierbaren und waghalsigen Manöver (teilweise nach vorne schauend) überhaupt so «frühzeitig» hat bremsen können. Hätte er auch nur eine Sekunde später reagiert, wäre ein viel fatalerer Ausgang zu erwarten gewesen.