Dies ist in der Folge zu prüfen. Vorliegend bewegten sich Auto und Fahrrad in dieselbe Richtung, so dass die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden (Auto: max. 24 km/h; Velo: über eine gewisse Distanz der Verfolgungsstrecke gleich schnell wie das Auto) nicht allzu gross war. Dieser Umstand alleine schliesst Lebensgefahr jedoch nicht von vornherein aus.