129 StGB muss bei Art. 90 Abs. 3 SVG die Gefahr eine unmittelbare sein, nicht jedoch eine unausweichliche; die nahe Möglichkeit des Erfolgseintritts genügt (Urteil des Bundesgerichts 6B_148/2016 vom 29. November 2016 E. 1.3.2; ist der Tatbestand der Lebensgefährdung erfüllt, tritt Art. 90 Abs. 3 SVG aber dahinter zurück; WOHL- ERS/COHEN, in: Strassenverkehr 4/2013, S. 5, 15, mit Hinweisen auf die Lehre).