Diese Fälle hätten gemeinsam, dass es nur durch Zufall oder die Reaktion potenzieller Opfer nicht zu fatalen Unfällen gekommen sei. Vorliegend habe der Beschuldigte 1 aber die Gefahr durch sein eigenes Handeln gebannt. Keiner der fraglichen Lenker sei acht Meter vor der Kollision auf die Bremsen getreten. Auf Teufel komm raus jemandem hinterherzufahren sei etwas anderes, als auf Teufel komm raus die Fahrt trotz Kollision fortzusetzen. Der Beschuldigte 1 habe den Beschuldigten 2 nicht einfach aufgeladen und sei weitergefahren. Im Gegenteil, er habe versucht, die Kollision zu verhindern, indem er gebremst habe.