Es sei zur Kollision gekommen und fünf Sekunden später sei er aus dem Auto gestiegen und habe dem Beschuldigten 2 in die Augen geschaut (pag. 29 Z. 432-437), der Beschuldigte 2 sei nach der Kollision sofort aufgestanden und auf ihn losgegangen (pag. 43 Z. 143). Gestützt auf den Bericht des UTD vom 19. Mai 2019 und des Verletzungsbildes des Beschuldigten 2 (linksseitige Verletzungen) kann ein Überrollen des Beschuldigten 2 und/oder des Fahrrades ausgeschlossen werden (vgl. pag.