110 Z. 183-185) und es ihn unter das Auto genommen habe (pag. 111 Z. 196-204, Z. 217 f.), bis zu den Hüften (pag. 111 Z. 214 f.). Der Beschuldigte 1 führte diesbezüglich aus, dass er nach der Kollision zügig aus dem Auto ausgestiegen, der Beschuldigte 2 aber nicht rausgekrochen sei, dafür hätte er eine gewisse Zeit gebraucht, welche er bestimmt nicht gehabt habe (pag. 11 Z. 351-353). Es sei zur Kollision gekommen und fünf Sekunden später sei er aus dem Auto gestiegen und habe dem Beschuldigten 2 in die Augen geschaut (pag.