9 dazu am 27. Mai 2019 einen Bericht (pag. 184 ff.), worin er zum Schluss kam, dass die mit dem Auto im Rückwärtsgang zurückgelegte Strecke zwischen 245-282 Meter betragen habe (pag. 188, pag. 192). Anhand der Bremsspuren des Autos konnte – bei einer Verzögerung von 6.4 m/s2 – eine Geschwindigkeit von 24 km/h vor dem Bremsmanöver errechnet werden. Gestützt auf die errechnete Ausgangsgeschwindigkeit von 24 km/h folgerte der UTD, dass der Beschuldigte 1 das Bremsmanöver 6.66 Meter vor Beginn der Bremsspur bzw. 7.93 Meter vor der Kollision mit dem Beschuldigten 2 eingeleitet habe.