11. Erwägungen der Kammer Unbestritten ist, dass es am 21. April 2019 um 16:30 Uhr am F.________ in G.________ zu einer Kollision zwischen dem Beschuldigten 2 und dem Beschuldigten 1 kam, indem der Beschuldigte 1 mit seinem Auto im Rückwärtsgang dem mit dem Fahrrad wegfahrenden Beschuldigten 2 hinterherfuhr, diesen einholte und auf das Fahrrad des Beschuldigten 2 auffuhr, wobei der Beschuldigte 2 und sein Fahrrad unter das Auto des Beschuldigten 1 gezogen wurden. Unter Beizug der Vermessungen und Fotografien der Polizei vom 21. April 2019 rekonstruierte der Unfalltechnische Dienst (UTD) den Verkehrsunfall und erstellte