Der Beschuldigte wusste, dass er durch die von ihm verursachte Kollision für C.________ eine unmittelbare Lebensgefahr schuf, und er wollte auch, dass es zu der Gefährdung kommt. Er handelte trotz dieses Wissens, weil ihm die Gefährdung gleichgültig war, da er C.________ einholen und zur Rede stellen wollte.