begangen am 21.04.2019 um ca. 16:30 Uhr in G.________, F.________, zum Nachteil von C.________, indem der Beschuldigte mit seinem PW Renault Mégane 1.6 mit den Kontrollschildern K.________ im Rückwärtsgang dem mit dem Fahrrad wegfahrenden C.________ ca. 245, evt. ca. 282 Meter hinterherfuhr, diesen sodann einholte und mit einer Geschwindigkeit des Autos von ca. 24 km/h auf das Fahrrad von C.________ auffuhr. In der Folge stürzte C.______