8. Vorbemerkungen Das Urteil ist betreffend Einstellung und Schuldsprüche in Rechtskraft erwachsen, mit Ausnahme des Freispruchs vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens. Es gilt somit oberinstanzlich einzig noch, diesen Anklagepunkt zu prüfen. Die Vorinstanz hat in ihrer Beweiswürdigung zu Recht den gesamten Vorfall vom Ostersonntag, 21. April 2019, ca. 16:30 Uhr, als dynamisches, fortlaufendes Geschehen in einem Zug gewürdigt. Aus diesem Geschehen ergeben sich die einzelnen Anklagepunkte für je die beiden Beschuldigten und auch die erfolgten (rechtskräftigen) Schuldsprüche.