Ebenfalls nicht rechtskräftig und zu überprüfen sind die mit den angefochtenen Punkten zusammenhängenden Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. A.II. und Ziff. A.III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschuldigten 2 (Ziff. B.IV.3.-4.) sowie allfällige Rück- und Nachzahlungspflichten des Beschuldigten 1 (Ziff.