A.III.3. des erstinstanzlichen Urteils, Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Beschuldigten 1. Der Beschuldigte 2 führte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 23. Januar 2023 aus, dass die Kosten zwar dem Beschuldigten 1 und dem Kanton Bern auferlegt worden seien, aber im Falle der neuen Kostenverteilung 1/5 der Verfahrenskosten übrigbleiben würden, weshalb das Urteil auch