3. C.________ sei zur Bezahlung einer Parteikostenentschädigung im Umfang von einem Drittel der gesamten Kostennote der Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren an A.________ zu verurteilen. III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 2. Die erforderlichen weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.