4. Anträge der Parteien Der stellvertretende Generalstaatsanwalt E.________ beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung für die Generalstaatsanwaltschaft vorab die Feststellung der Rechtskraft der nicht angefochtenen Punkte und stellte im Weiteren folgende Anträge (pag. 694 f. / pag. 705 ff.): 3 II. A. A.________ sei schuldig zu sprechen der Gefährdung des Lebens, angeblich begangen am 21.04.2019 am F.________ in G.________ zum Nachteil von C.________. und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: