3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 23. Dezember 2022 [pag. 674]), ein aktueller Leumundsbericht (inkl. wirtschaftliche Verhältnisse; datierend vom 13. Dezember 2022 [pag. 660 ff.]) sowie ADMAS-Auszüge (datierend vom 23. Dezember 2022 [pag. 675] und vom 20. Januar 2023 [pag. 677]) über den Beschuldigten 1 eingeholt. Schliesslich wurden die Beschuldigten 1 und 2 anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ergänzend einvernommen (pag. 680 ff. [Beschuldigter 2]; pag. 685 ff. [Beschuldigter 1]).