2 ber 2021 erfolgte zudem die Berufungsanmeldung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland gegen das Urteil der Vorinstanz betreffend die Beschuldigten 1 und 2 (pag. 518). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 11. Januar 2022 (pag. 525 ff.). Mit Eingabe vom 21. Januar 2022 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft frist- und formgerecht die Berufung (pag. 609 ff.), beschränkt auf den Freispruch des Beschuldigten 1 vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens (Ziff. A.II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie den Sanktionenpunkt (Ziff.