Infolge Einstellung des Strafverfahrens verwies sie auch die Schadenersatzklage des Beschuldigten 2 betreffend die Sachbeschädigung und in Anbetracht der unzureichenden Begründung/Bezifferung seine Genugtuungsforderung betreffend versuchte schwere Körperverletzung auf den Zivilweg. Im Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden.