beim Rückwärtsfahren, und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 90.00, ausmachend total CHF 10'800.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren und zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (16/25) sowie zur Leistung einer Entschädigung (4/5) an den Beschuldigten 2 für seine Aufwendungen im Verfahren. Mit gleichem Entscheid sprach die Vorinstanz den Beschuldigten 2 schuldig wegen Tätlichkeiten und geringfügiger Sachbeschädigung, beides zum Nachteil des Be-