(nachfolgend Beschuldigter 2) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein, sprach den Beschuldigten 1 frei vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens zum Nachteil des Beschuldigten 2, unter anteilsmässiger Auferlegung (4/25) der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung (4/25) für die amtliche Verteidigung. Sie erklärte ihn indessen schuldig der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil des Beschuldigten 2 und der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit