Werde dieses im Sinne der Anträge gutgeheissen, würde der Beschwerdeführer eine längere Zeit zu Unrecht hinter Gitter verbringen. Die vertragskonforme Abwicklung liege sowohl im Interesse des Staates, welcher sämtliche Verfahrenskosten gedeckt erhalte, als auch im Interesse der Opfer der Straftat (pag. 1 ff.).