20. Der Beschwerdeführer macht wie vor der Vorinstanz zusammengefasst geltend, dass die Geschädigten des Strafverfahrens ihre Forderungen auf dem Zivilweg geltend gemacht hätten und dieses Verfahren erst Ende Oktober 2021 mit einer Vereinbarung habe abgeschlossen werden können. Dabei habe er sich verpflichtet, CHF 3,4 Mio. an die Geschädigten zu bezahlen. Es sei ein Gesamtvergleich abgeschlossen worden, in welchem auch die Bezahlung der Gerichtskosten und Ersatzforderung des Staates geregelt worden sei.