5. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 11. Mai 2022 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.; zur Begründung: Ziff. 20. hiernach): 1. Der Entscheid vom 7. April 2022 sei aufzuheben; 2. Der Vollzug der Strafe sei bis am 31. August 2022 aufzuschieben; 2 3. Es sei festzustellen, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zukommt, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.