Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge (amtliche Akten SID, pag. 8 ff.). Mit Verfügung vom 24. Dezember 2021 hielt die Vorinstanz fest, dass der Beschwerde von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukomme, weshalb der verfügte Strafantritt dahinfalle (amtliche Akten SID, pag. 14 f.). 4. Mit Entscheid vom 7. April 2022 wies die Vorinstanz die Beschwerde ab (amtliche Akten SID, pag. 23 ff.).