2. Mit Aufgebots- und Vollzugsverfügung vom 5. Mai 2021 wurde der Beschwerdeführer von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend BVD) per 28. Juni 2021 zum Haftantritt aufgeboten (amtliche Akten BVD, pag. 132 und Rückseite). In Gutheissung des Gesuchs des Beschwerdeführers vom 10. Juni 2021 wurde der Strafantritt auf den 3. Januar 2022 verschoben (amtliche Akten BVD, pag. 167 ff.). Am 12. November 2021 stellte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, ein weiteres Gesuch um Verschiebung des Haftantritts (amtliche Akten BVD, pag.