2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Drohung, angeblich mehrfach begangen in der letzten Juliwoche 2017 und am 21. August 2017 in M.________ z.N. von N.________ (Anklageschrift Ziff. I.A.3.1 und Teil von Ziff. I.A.3.2.); unter Auferlegung der auf den Freispruch sowie auf die Einstellungen entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten in Höhe von 1/10 der allgemeinen sowie der persönlichen Kosten und Gebühren von CHF 3'189.90 (zzgl. anteilsmässige Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern.