_ macht weiter für Fotokopien der «Akten StA (Ordner I-VII und Dossier)» einen Betrag von CHF 1'360.00 geltend. Vor erster Instanz wurden ihm indes unter dem Titel «Kopien Akten StA (5 Ordner)» bereits CHF 444.00 entschädigt (pag. 2162). Weshalb er diese ein zweites Mal kopieren musste, ist nicht ersichtlich. Entsprechend erfolgt eine Kürzung um CHF 960.00 auf angemessene CHF 400.00 (Differenz zwischen den bereits kopierten und noch zu kopierenden Paginas x CHF 0.40). Schliesslich entstehen gemäss Ziff.