Im Ergebnis erachtet die Kammer unter Kürzung von 5.10 Stunden einen zu entschädigenden Zeitaufwand von 15.70 Stunden als geboten. Die unterbliebene Urteilsöffnung hat gleichermassen Auswirkungen auf die geltend gemachten Auslagen: Die Reisespesen vom 30. August 2023 im Umfang von CHF 90.00 fallen weg. Ferner sind die im Zusammenhang mit der im Kanton Bern praxisgemäss nicht zugelassenen Abgabe der Plädoyernotizen stehenden CHF 17.50 vom 25. August 2023 sowie CHF 55.00 vom 28. August 2023 zu streichen. Rechtsanwalt Dr. B.________ macht weiter für Fotokopien der «Akten StA (Ordner I-VII und Dossier)» einen Betrag von CHF 1'360.00 geltend.