58 ne Fahrtwegpauschale vom 29. August 2023 im Betrag von CHF 225.00 wird im Urteilsdispositiv sodann separat ausgewiesen. Es verbleiben für die telefonische Urteilseröffnung am 30. August 2023 und die anschliessende Nachbesprechung zu entschädigende 30 Minuten. Die Kammer erachtet sodann die veranschlagte Dauer für das Aktenstudium und das Verfassen des Plädoyers von gesamthaft 9 Stunden als übersetzt, zumal Rechtsanwalt Dr. B.___