Zunächst ist die veranschlagte (geschätzte) Dauer der Berufungsverhandlung sowie die unterbliebene Urteilseröffnung um je 30 Minuten zu kürzen. Die telefonische Urteilseröffnung hatte sodann einerseits den Wegfall einer Fahrtpauschale für die mündliche Urteilseröffnung (CHF 225.00) zur Folge, andererseits fällt angesichts des Nichterscheinens des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung die Vor-/Nachbesprechung vom 29. August 2023 von einer Stunde weg. Die verbliebe-