25.2. Vor oberer Instanz Rechtsanwalt Dr. B.________ macht oberinstanzlich mit Kostennote vom 29. August 2023 (pag. 2443 ff.) ein amtliches Honorar von CHF 6'834.35 geltend. Dieses setzt sich zusammen aus einem Zeitaufwand von 20.80 Stunden à CHF 200.00 (ergebend CHF 4'160.00), zwei Fahrtpauschalen von gesamthaft CHF 450.00 (ergebend die unter dem Titel «Honorar» aufgeführten CHF 4'610.00) sowie Auslagen von CHF 1'735.75 und einer Mehrwertsteuer von CHF 488.60. Es sind folgende Anpassungen vorzunehmen: Zunächst ist die veranschlagte (geschätzte) Dauer der Berufungsverhandlung