21.3. Asperation für die grobe Verkehrsregelverletzung (Tat- und Täterkomponenten) Die VBRS-Richtlinien sehen für eine grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG durch Überschreiten der Geschwindigkeit auf einer Autobahn um über 35 km/h eine Strafe von 25 Strafeinheiten vor. Vorliegend ist erhöhend zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit Frau und Kinder im Auto sass und diese insofern konkret gefährdet hat, was seine Geschwindigkeitsüberschreitung besonders verwerflich erscheinen lässt. Die Kammer erachtet mithin eine gegenüber den