Rheinfelden ausgesprochene Freiheitsstrafe von 8 Monaten im Umfang von 5 Monaten (ca. 2/3) an die Einsatzstrafe asperiert. Von der so gebildeten hypothetischen Gesamtstrafe von 27 Monate ist die bereits rechtskräftige Strafe von 8 Monaten abzuziehen. Es resultiert eine Zusatzstrafe von 19 Monaten Freiheitsstrafe.