52 ben zu betreten, oder aber sich bestätigen liess, die Unterzeichnung ohne Druckausübung erlangt zu haben. Sein Verhalten ist gesamthaft als perfide, penetrant und bedrängend zu bezeichnen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Beschuldigte zwar während rund 6 Monaten agierte, seine Bemühungen indes in vier von fünf Fällen erfolglos blieben und mithin das Versuchsstadium nicht überschritten.