Aus der Zeit und den Mitteln, die der Beschuldigte zum Aufbau respektive Betrieb seines Inkassogeschäfts aufwendete, aus der Häufigkeit der Einzelakte sowie aus den erzielten und insbesondere den angestrebten Einkünften ergibt sich eindeutig, dass er der deliktischen Tätigkeit beruflich nachging. Dies ergibt sich denn auch bereits aus seinen eigenen Aussagen: Bereits gegenüber der Polizei gab er an, seine Absicht mit dem Geschäft sei «Geld verdienen» und bezifferte seine momentanen Einkünfte auf CHF 1'500.00 pro Monat, das Ganze sei aber noch im Aufbau.