71, Schlussrechnung vom 5. Mai 2017, welche den Betrag gemäss Schuldanerkennung inkl. weiterer Inkassokosten und abzüglich der Grundforderung beinhaltete). Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigten den Betrag nicht doppelt erlangen wollte, er vielmehr die einmalige Bezahlung der (zuletzt CHF 1'891.90 betragenden) Forderung anstrebte. Es ist gestützt auf die obigen Erwägungen von folgenden Gesamtbeträgen auszugehen: - i.S. Straf- und Zivilklägerin: CHF 1'891.90 (pag. 71) - i.S. Straf- und Zivilkläger: CHF 820.00 (pag. 971.10) - i.S. K.________: CHF 7'565.00 (pag. 1139) - i.S. Strafklägerschaft: CHF 5'885.00 (pag. 145 f.) Dies ergibt ein Zwischentotal von CHF 16'161.90.