15.4 Vorwurf gemäss Ziff. I.A.1.3 der Anklageschrift (z.N. Straf- und Zivilkläger; Versuch) Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger mit Schreiben vom 7. Mai 2017, 8. August 2017 und 13. August 2017 aufforderte, eine durch seinen eigenen Auftrag entstandene Gärtnereirechnung inkl. seiner eigenen «Inkassokosten» zu bezahlen. Diese Zahlungsaufforderung untermauerte er jeweils mit der farblich hervorgehobenen Drohung, er würde den Straf- und Zivilkläger im Falle der Nichtbezahlung besuchen kommen.