15.4. Vorwurf gemäss Ziff. I.A.1.1 der Anklageschrift (z.N. Straf- und Zivilklägerin, evtl. Versuch) 15.4.1. Objektiver Tatbestand Beweismässig ist erstellt, dass der Beschuldigte gemeinsam mit H.________, beide der Straf- und Zivilklägerin bis dahin unbekannte Männer, gegen Abend des 22. März 2017 unangemeldet vor der Haustür der Straf- und Zivilklägerin erschienen sind, bekleidet mit auffälligen Jacken mit der Aufschrift «Schuldeneintreibung».