Dem bereits erwähnten, sehr fundierten Bericht des Bundesrats (pag. 2033 ff.) kann im Wesentlichen entnommen werden, dass es sich bei der heiklen Frage, ob und in welchem Umfang die Inkassokosten vom Schuldner zu übernehmen sind, um eine Rechtsfrage handelt, die im Rahmen einer Auslegung von Art. 106 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) zu entscheiden ist. In Bezug auf die vorliegende Inkassothematik ist strittig, welche Kosten unter die Bestimmung nach Art. 106 Abs. 1 OR fallen können. Der Bericht des Bundesrats hält dabei diverse Grundsätze fest (ausführlich auf S. 13-18 des Berichts).