Ausserdem ergebe sich bereits aus einer kürzesten Google- Recherche, dass bezüglich Überwälzung von Inkassokosten auf die Schuldner Zurückhaltung angebracht sei und eine erhebliche rechtliche Unsicherheit bestehe. Beispielsweise sei im Jahr 2017 (ergo im vorgeworfenen Deliktszeitraum) zu lesen gewesen, dass der Ständerat am 29. Mai 2017 die Motion Schillinger «Verursacherprinzip auch bei den Inkassokosten» abgelehnt habe, welche es Inkassobüros erlauben wollte, ihre Rechnungen künftig direkt bei den Schuldnern einzufordern (pag. 2063). Zweifelhafte Inkassogebühren seien indes bereits vor dem Jahr 2017 Thema gewesen.