35 digkeit von 115 km/h (nach Abzug des Toleranzwertes) unterwegs war. Die Signalisation wurde gemäss Polizeiprotokoll von der zuständigen Verkehrspatrouille der Kantonspolizei Basel-Landschaft überprüft (pag. 191.5). Es besteht kein Anlass, an den Angaben der Polizei zu zweifeln und der erstmals anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorgebrachten (Schutz-)Behauptung des Beschuldigten, wonach aus seiner Sicht ein Tempolimit von 100km/h oder 120 km/h signalisiert gewesen sei (pag. 2124 Z. 36 ff.), zu folgen.