Er bringt einerseits vor, die Messung sei nicht auf dem Baustellenabschnitt, sondern später erfolgt, wo das Tempolimit 100 km/h und nicht 80 km/h betragen habe, andererseits bestreitet er die Gültigkeit des Eichprotokolls für das Messgerät. 14.3. Würdigung durch die Kammer Die Vorinstanz hat zutreffend erwogen, dass der angeklagte Sachverhalt mit dem vorliegenden Polizeirapport vom 18. August 2019 inklusive Laser-Protokoll (pag. 191.3 ff.) sowie mit der Videoaufnahme vom selbigen Datum (pag. 191.7) erstellt ist.