__ Richtung AX.________ mit einer Geschwindigkeit von 115 km/h (nach Abzug des Toleranzwertes) gefahren sein und so die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wissentlich und willentlich um 35 km/h überschritten haben, wodurch er elementare Verkehrsregeln vorsätzlich grob verletzt und dadurch eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen oder zumindest in Kauf genommen habe (pag. 1681). 14.2. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte als Lenker des Fahrzeugs fungiert hat.