(Angehörige eines Staates) kenne (pag. 1105), widerspricht – wie im Rahmen der Vorbemerkungen ausführlich dargelegt – sowohl seinen eigenen Aussagen wie auch der Präsenz von Y.________ auf den Schreiben. Zur Drohung mit dem Auftauchen von AA.________ (Angehörige eines Staates) passt zudem, dass die Funktion von Y.________ in einer Mahnung an den Strafkläger mit «Aussendienst» bezeichnet wurde (pag. 146). Im Übrigen scheint das Drohen mit ausländischen Staatsangehörigen dem Repertoire des Beschuldigten anzugehören (vgl. den Vorwurf z.N. der Straf- und Zivilklägerin, wobei sie von AM.________(Angehörige eines Staates) sprach, wohingegen es nach der Umfirmierung in einen Z.______