_ (Angehörige eines Staates) kommt und dass es dann nicht gut kommt» bzw. «Die machen keinen Spass und das wird dann schon unangenehm». Unter der Drohung mit AA.________ (Angehörige eines Staates) stelle er sich «Armbrechen. Schlägerei. Zusammenschlagen.» vor, insbesondere, wenn es ja dann noch unangenehm werden solle (pag. 1007). Diese Drohung bestätigte der Strafkläger anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 28. März 2018 von sich aus (pag. 1014 Z. 140 ff.). Auch die Strafklägerin erwähnte die Drohung mit AA.________ (Angehörige eines Staates) im Mercedes (pag. 1028 und 1034 Z. 112 f.).