33 Die Strafkläger schilderten sodann wiederum übereinstimmend, konstant und nachvollziehbar ihre durch den Beschuldigten ausgelöste Angst. Der Strafkläger gab an, Angst um seine Frau und sein Kind gehabt zu haben. Seine Frau sei seither in ärztlicher resp. psychologischer Behandlung, habe Panikattacken und wolle nicht mehr alleine aus dem Haus, was diese einerseits bestätigte (Strafkläger: pag. 1007 und 1009, pag. 1016 Z. 217 und 226 f.; Strafklägerin: pag. 1028 und 1037 Z. 214 und 223 ff.) und was sich andererseits anschaulich an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme zeigte (pag. 1031 und 1039).