Unterzeichnet wurde das Schreiben zusätzlich von Y.________, «Sachbearbeiter/Aussendienst». Der Beschuldigte hat damit die Grundforderung im Wissen um deren Tilgung und damit um die Unrechtmässigkeit deren Eintreibung eingefordert. Nachdem die Anwältin des Strafklägers am 20. Juni 2017 den Beschuldigten erneut darauf hinwies, die Kontaktaufnahme mit dem Strafkläger zu unterlassen, wurde der Beschuldigte am 29. Juni 2017 erneut beim Strafkläger vorstellig, parkte die Strafklägerschaft sowie deren gemeinsames Kind zu und hinderte sie an der Wegfahrt.